Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich


1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos erbracht wird.

2. Vereinbarungen, die zwischen Herrn Torsten Däbler und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit derzeitigen Kunden.

§ 2 Vertragsschluss


1. Die Angebote von Herrn Torsten Däbler sind freibleibend.

2. Die Verträge kommen nur durch eine Auftragsbestätigung von Herrn Torsten Däbler in Textform oder durch Erfüllung der geschuldeten Leistung zu Stande.

§ 3 Preise


1. Herr Torsten Däbler behält sich ausdrücklich vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von dem Kunden veranlassten Änderungen der vertraglichen Leistungen oder eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgelesen.

§ 4 Leistungszeitpunkt für Leistungen des Herrn Torsten Däbler


1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Leiustungszeitpunkt nur annähernd.

2. Die Einhaltung eines angegebenen Leistungszeitpunktes setzt die Abklärung aller technischen Fragen und Ausführungseinzelheiten voraus. Des Weiteren setzt die Einhaltung dieser Lieferverpflichtungen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Kunden voraus.

3. Der vereinbarte Leistungszeitpunkt verlängert sich -unbeschadet der Rechte aus dem Verzug des Kunden- um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einen anderen mit Herrn Torsten Däbler abgeschlossenen Vertrag in Verzug ist.

4. Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Leistungszeitpunkten haftet Herr Torsten Däbler für jede vollendete Woche Verzug mit einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

5. Wird die vertraglich geschuldete Leistung nach Vertragsschluss durch höhere Gewalt behindert, so verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit, maximal jedoch um vier Monate. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, welche die Lenkung wesentlich erschweren.

§ 5 Gewährleistungsrechte


1. Herr Torsten Däbler ist verpflichtet, die versprochene Leistung zu erbringen. Er darf nachträglich nur technische Änderungen vornehmen, die im Rahmen einer Weiterentwicklung von technischer Normen oder Erkenntnissen notwendig oder sinnvoll sind und soweit dadurch der bestimmungsgemäße und vertraglich vereinbarte Gebrauch der vertraglich geschuldeten Leistung nicht gefährdet wird.

2. Mängelrügen hat der Kunde unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln, jedoch spätestens innerhalb von zehn - Tagen nach Erhalt der Leistung gegenüber Herrn Torsten Däbler schriftlich geltend zu machen.

3. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Erhalt der Leistung.

4. Gewährleistungsrechte des Kunden sind grundsätzlich auf eine Nachbesserung der vertraglich geschuldeten Leistungen beschränkt. Nur für den Fall, dass Herr Torsten Däbler eine ihm gegenüber gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt ohne den Mangel behoben zu haben oder wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, hat der Kunde unter Ausschluß aller anderen Ansprüche das Recht, vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung zu verlangen.

5. Für die nachgebesserte Leistung haftet Herr Torsten Däbler im gleichen Umfang, wie für die ursprünglich geschuldete vertragliche Leistung.

6. Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung von Herrn Torsten Däbler an der vertraglich geschuldeten Leistung Veränderungen vorgenommen hat und diese zu der Mangelhaftigkeit geführt haben.

§ 6 Zahlungsbedingungen


1. Die Zahlung erfolgt mit 2 % Skonto innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Netto.

2. Die unter § 6 Abs. 1 genannte Skonti wird nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.

3. Für Rechnungsbeträge unter 50,00 €, sowie bei vorliegen einer Ratenzahlungsvereinbarung wird kein Sconto gewährt.

4. Bei Verzug ist Herr Torsten Däbler berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, bei Nachweis eines höheren Satzes der von Herrn Torsten Däbler an seine Bank zu entrichtenden Sollzins, diesen Zinssatz zu berechnen.

5. Wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, so wird die gesamte Forderung fällig, wenn der Kunde mit einer Raten in Rückstand gerät oder eine Forderung offen ist, die einer Rate entspricht.

§ 7 Urheberrechte


1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält Herr Torsten Däbler seine Eigentums- und Urheberrechte. Das gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet worden sind.

2. Vor der Weitergabe an Dritte, der in § 7 Abs. 1 bezeichneten Unterlagen, bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Herrn Torsten Däbler.

§ 8 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


1. Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit, entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird der Geschäftssitz des Herrn Torsten Däbler bestimmt, nach seiner Wahl auch der Sitz des Kunden.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublick Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen


Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hier diese durch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt werden.